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   LSG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - L 2 U 339/00   

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https://dejure.org/2004,14665
LSG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - L 2 U 339/00 (https://dejure.org/2004,14665)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2004 - L 2 U 339/00 (https://dejure.org/2004,14665)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - L 2 U 339/00 (https://dejure.org/2004,14665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit (Lärmschwerhörigkeit); Knalltrauma als anzuerkennende Berufskrankheit bei dauerhafter Lärmeinwirkung; Abgrenzung Berufskrankheit/Arbeitsunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufskrankheit - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma - Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen, 17.05.2001 - L 6/3 U 473/97

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Knalltrauma -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - L 2 U 339/00
    Die Frage, ob und - bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen - innerhalb einer Arbeitsschicht auftretende Gehörschädigungen, insbesondere Knalltraumen, nicht nur die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls, sondern auch die Anforderungen einer BK erfüllen können (wobei, wenn diese Frage bejaht würde, die Entschädigung wegen der BK vorrangig sein würde; vgl Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Anm 7.3.2, S 412; Ricke in Kasseler Kommentar, § 9, RdNr 3), ist in der Rechtsprechung bisher - soweit ersichtlich - nicht entschieden worden, auch wenn vereinzelt - ohne diese Frage zu problematisieren - ohne weiteres von einer Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Arbeitsunfalls ausgegangen wurde (vgl LSG Niedersachsen, Urt v 17.5.2001, Az L 6/3 U 473/97 = HVBG-Info 2001, 2337; LSG Schleswig-Holstein, Urt v 19.12.2001, Az L 8 U 80/01 = HVBG-Info 2002, 729).

    Vielmehr entspricht es hergebrachter Ansicht, dass Knalltraumen als Arbeitsunfälle zu entschädigen sind (vgl LSG Niedersachsen, Urt v 17.5.2001, aaO; LSG Schleswig-Holstein, Urt v 19.12.2001, aaO).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - L 8 U 80/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - analoges Hörgerät -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - L 2 U 339/00
    Die Frage, ob und - bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen - innerhalb einer Arbeitsschicht auftretende Gehörschädigungen, insbesondere Knalltraumen, nicht nur die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls, sondern auch die Anforderungen einer BK erfüllen können (wobei, wenn diese Frage bejaht würde, die Entschädigung wegen der BK vorrangig sein würde; vgl Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Anm 7.3.2, S 412; Ricke in Kasseler Kommentar, § 9, RdNr 3), ist in der Rechtsprechung bisher - soweit ersichtlich - nicht entschieden worden, auch wenn vereinzelt - ohne diese Frage zu problematisieren - ohne weiteres von einer Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Arbeitsunfalls ausgegangen wurde (vgl LSG Niedersachsen, Urt v 17.5.2001, Az L 6/3 U 473/97 = HVBG-Info 2001, 2337; LSG Schleswig-Holstein, Urt v 19.12.2001, Az L 8 U 80/01 = HVBG-Info 2002, 729).

    Vielmehr entspricht es hergebrachter Ansicht, dass Knalltraumen als Arbeitsunfälle zu entschädigen sind (vgl LSG Niedersachsen, Urt v 17.5.2001, aaO; LSG Schleswig-Holstein, Urt v 19.12.2001, aaO).

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